Beratungsbesuche für Pflegebedürftige –
Lebenshilfe Main-Spessart e.V.
Wir sind für Sie unterwegs
Mit Beratungsbesuchen der Lebenshilfe Main-Spessart erhalten Sie professionelle Unterstützung in Ihrem häuslichen Umfeld. Pflegebedürftige, die das monatliche Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, sich von einer Pflegefachkraft bezüglich ihrer individuellen Pflegesituation beraten zu lassen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist dies halbjährlich erforderlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Personen mit dem Pflegegrad 1 können bei Bedarf freiwillig einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen.
Über die Offenen Hilfen bieten wir Ihnen Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI im ganzen Landkreis Main-Spessart an.
Unser Service für Sie:
Wir bieten Ihnen Beratung in allen Fragen, die im Zusammenhang mit Behinderungen auftreten können. Ausgangspunkt für unsere Beratungen sind die konkrete Lebenssituation und die individuellen Ziele und Wünsche der Menschen mit Behinderung.
- Rechtzeitige Terminierung halb- oder vierteljährlich je nach Pflegegrad
- Beratung zur fachgerechten pflegerischen Unterstützung
- Beratung zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen und Pflegehilfsmitteln
- Hilfsangebote zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen
- Fristgerechte Nachweise
Die Pflegekassen zahlen hierfür gesetzlich geregelte Pauschalen an die Offenen Hilfen – für die Familien fallen also keine Kosten an.
Kontaktieren Sie uns für Beratungsbesuche Lebenshilfe Main-Spessart – wir beraten Sie gerne persönlich. Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit einer Behinderung, Nutzer*innen der Offenen Hilfen und Mitglieder der Lebenshilfe Main-Spessart e.V.
Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit einer Behinderung, Nutzer*innen der Offenen Hilfen und Mitglieder der Lebenshilfe Main-Spessart e.V.
Sabrina Blatterspiel-Gleiter
Leitung Familienunterstützender Dienst
Offene Hilfen
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 17.30 Uhr
Freitag
8:00 – 13:00 Uhr
Alle Beratungen unterliegen der
Schweigepflicht!
