Aufnahmeverfahren Heilpädagogische Tagesstätte

Die Kinder werden von Kindergärten, Schulen, Ärzten etc. zur Aufnahme in die Heilpädagogische Tagesstätte vorgeschlagen.

Zum Aufnahmeverfahren gehört ein ausführliches Aufnahmegespräch, in dem die Eltern eingehend über die Einrichtung informiert und bezüglich der Fördermöglichkeiten des Kindes beraten werden. Außerdem werden in dem Gespräch mit den Eltern Fragen zum Entwicklungsverlauf, zur Vorgeschichte und zur momentanen Situation des Kindes besprochen.

Für die Aufnahme in die Heilpädagogische Tagesstätte sind u.a. folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein Antrag auf Aufnahme in die Tagesstätte,
  • ein Antrag auf Gewährung von Leistungen bei der Sozialverwaltung des Bezirks Unterfranken,
  • eine Stellungnahme des Landesarztes für Menschen mit Sprachbehinderung (für Kinder mit Sprachverzögerungen)

oder, in anderen Fällen

  • eine Sonderpädagogische Stellungnahme.

Die Mitarbeiter/innen der Tagesstätte unterstützen die Eltern beim Ausfüllen aller Formulare sowie bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen.

Finanzierung

Die Tagesstätte ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe. Die gesetzliche Grundlage ihrer Finanzierung bildet das SGB IX.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Kosten für die Förderung eines Kindes in der Tagesstätte vom Bezirk Unterfranken übernommen.

Die Eltern müssen sich lediglich mit einem monatlichen Beitrag von 25,56 Euro an den Kosten für das Mittagessen beteiligen.

In besonderen Fällen können Eltern vom Bezirk Unterfranken vom Kostenbeitrag befreit werden.

Wir beraten Sie gerne.

Lebenshilfe Main-Spessart e.V.