für die Wohnstätten

LEBENSHILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG MAIN – SPESSART E. V.
BEREICH WOHNEN

KONZEPTION FÜR DIE WOHNSTÄTTEN

GARTENSTRASSE 55, 97737 GEMÜNDEN
GRAUTALSTRASSE 20, 97737 GEMÜNDEN
EICHHORNSTRASSE 18, 97816 LOHR – STEINBACH
AM SPORTZENTRUM 10, 97828 MARKTHEIDENFELD

Lebenshilfe Main-Spessart e.V.

1.      Einleitung / Vorwort
2.     Trägerschaft
2.1.  Geschichte der Lebenshilfe Main – Spessart e. V.
2.2.  Vorstand
2.3.  Geschäftsführender Vorstand
2.4.  Leitungsstruktur / Organigramm
3.     Personenkreis
3.1.  Rechtsgrundlage
3.2.  Aufzunehmender Personenkreis
3.3.  Einzugsgebiet
3.4.  Aufnahmeverfahren
4.     Differenziertes Wohnangebot
4.1.  Wohnstätten für WfbM – Besucher
4.2.  Tagesstrukturierende Maßnahmen
4.3.  Wohntraining
4.4.  Urlaubs- und Verhinderungspflege
4.5.  Unsere Einrichtungen
4.6.  Ambulant unterstütztes Wohnen
5.     Grundsätze und Ziele der Arbeit
5.1.    Grundsätze
5.1.1. Bedürfnisorientierung
5.1.2. Selbstbestimmung / Selbstverwirklichung
5.1.3. Partnerschaftliches Miteinander
5.2.   Ziele
5.2.1. Integration
5.2.2. Normalisierung
5.2.3. Lebenslanges Wohnen
5.2.4. Selbständigkeit
6.       Auftragserfüllung und Arbeitsformen
6.1.    Auftragserfüllung bzw. Leistungen
6.1.1. Betreuungsprinzipien
6.1.2. Qualitätssicherung
6.2.    Arbeitsformen
6.2.1. Einzelarbeit / Gruppenarbeit
6.2.2. Freizeitgestaltung / Urlaub
6.2.3. Bildungsarbeit
6.2.4. Teamarbeit
6.2.5. Dokumentationssystem
6.2.6. Kommunikationsebene
7.       Mitarbeiter
7.1.    Anforderungen an die Mitarbeiter, Qualifikation
7.2.    Voraussetzungen für qualifiziertes Arbeiten
7.3.   Stellenbeschreibungen
8.      Kooperationen und Zusammenarbeit
8.1.   Werkstätte für behinderte Menschen / Tagesförderstätte
8.2.   Eltern, Angehörige und gesetzliche Vertreter
8.3.   Kostenträger
8.4.   Ämter und Behörden
8.5.   Ärzte, Therapeuten und Fachdienste
8.6.   Betriebsrat
9.      Mitwirkung der Klienten
9.1.   Heimbeirat
9.2.   Hausversammlung
9.3.   Gruppengespräche
10.    Öffentlichkeitsarbeit
11.    Schlusswort

1. Einleitung und Vorwort

Wohnen heißt zu Hause sein, so steht es im Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

„Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs und Offenheit nach außen. Menschen mit geistiger Behinderung sollen so normal wie möglich leben können und dazu jede Hilfe bekommen, die sie brauchen. (Grundsatzprogramm, Bundesvereinigung Lebenshilfe)

Die meisten Menschen mit geistiger Behinderung können dieses Grundrecht nicht persönlich „einklagen“, deshalb sind Eltern und gesetzliche Betreuer, die Verbände der Behindertenhilfe aber auch die Einrichtungsträger aufgerufen, für jeden Menschen mit geistiger Behinderung ein „Zuhause“ einzurichten.

Die Lebenshilfe Main – Spessart hat es sich zur Aufgabe gemacht, „… Maßnahmen und Ein-richtungen … zu errichten, zu betreiben und zu fördern, …die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung …. und für ihre Familien bedeuten.“ (Satzung der Lebenshilfe Main – Spessart e.V. vom 26.01.2000, § 2 Abs. 2)

Ferner will die Lebenshilfe Main – Spessart „…. das Verständnis für die Belange behinderter Menschen in der Öffentlichkeit fördern;…“ (Satzung der Lebenshilfe Main – Spessart e.V. vom 26.01.2000, § 2 Abs. 5)

Das Konzept Wohnen versucht die Leitlinien und Leitbilder des Vereins, die sich am Grund-satzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe orientieren, in den pädagogischen Alltag umzusetzen. Es strebt die Verwirklichung des Leitgedankens der individualen Souveränität des Menschen mit geistiger Behinderung unter den Aspekten der Selbständigkeit und der Selbstbestimmung an.

2.1. Geschichte der Lebenshilfe Main – Spessart e. V.

1963 wurde in Lohr / Main der Verein Lebenshilfe für behinderte Menschen e. V. gegründet. Im Januar 2000 benannte sich der Verein in Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Main – Spessart e.V. um.

Die Lebenshilfe Main – Spessart betreibt, teils als alleinige Trägerin, teils gemeinsam mit dem Schulverein Main – Spessart, der gemeinsam mit der Lebenshilfe Marktheidenfeld gebildet wird, und als Mitgesellschafterin der Mainfränkischen Werkstätten GmbH, zahlreiche Einrichtungen, die über den gesamten Landkreis verteilt sind und eine ganzheitliche Hilfe, Betreuung und Unter-stützung für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien von der Kindheit bis ins Seniorenalter gewährleisten.

2.2. Vorstand

Die Lebenshilfe Main – Spessart e. V. ist ein eingetragener Verein mit 8 Vorstandsmitgliedern, gewählt für 4 Jahre. Zum erweiterten Vorstand gehört der jeweils amtierende 1. Bürgermeister der Stadt Lohr / Main.

1. Vorsitzender Herr Ekkehard Auth

2. Vorsitzende Frau Gabriele Hofstetter (das Amt ruht derzeit)

2. Vorsitzender Herr Klaus Fritsch

weitere Mitglieder

Herr Roland Albus
Frau Dr. Marie – Elisabeth Dammermann
Frau Hildegard Gerlach
Herr Thomas Kraft
Herr Georg Wessner

erweiterter Vorstand Herr Ernst Prüße

2.3. Geschäftsführung

Die Geschäfte werden geführt von Frau Gabriele Hofstetter; sie hat ihren Sitz in 97816 Lohr – Wombach, Bachstraße 34, Tel. 09352 – 87603.

Die Geschäftsführerin wird von den jeweiligen Leitern der Bereiche Verwaltung, Tagesstätten, Fachdienste, Offene Hilfen und Wohnen unterstützt. (s. Organigramm)

3.1. Rechtsgrundlage

Der Personenkreis, an den sich unser Leistungsangebot richtet, ist im SGB IX § 2 und § 4 sowie SGB XII § 53 ff definiert.

Demzufolge sind Menschen behindert, “… wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ ( SGB IX, § 2 Abs. 1)

Gemäß § 53 Abs. 4 SGB XII besteht unser gesetzlicher Auftrag darin, „…eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Innerhalb diesen Rahmens ist es unsere Aufgabe, „… die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern …. sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“ (SGB IX § 4 Abs. 1 Satz 1 und 4)

3.2. Aufzunehmender Personenkreis, Ausschlusskriterien

Personenkreis

Erwachsene Menschen mit einer vorrangig geistigen Behinderung ( Mehrfachbehinderung als Begleitbehinderung), die tagsüber in einer WfbM oder auf dem freien Arbeitsmarkt beschäftigt sind.

Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden können Menschen,

  • die ausschließlich körperbehindert sind,
  • die ausschließlich psychische Erkrankungen aufweisen
  • mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten
  • mit Suchterkrankungen
  • mit Weglauftendenzen
  • mit Pflegestufe 3 bzw. mit sehr hohem zeitlichen und personellen Pflegebedarf
  • mit zeitlich umfangreichem Hilfebedarf während der Nacht
  • mit erheblichen gesundheitlichen Problemen, bei denen eine Betreuung in einer Wohnstätte aus medizinischer Sicht nicht mehr vertretbar erscheint.
  • die von medizinischen Geräten abhängig sind, deren Handhabung nur von medizinischen Fachkräften und / oder unter ärztlicher Aufsicht möglich ist.

3.3. Einzugsgebiet

Unsere Wohnangebote richten sich vorrangig an Menschen mit Behinderung aus dem Landkreis Main – Spessart; darüber hinaus finden Menschen aus dem Regierungsbezirk Unterfranken bei uns Aufnahme.

Nur in Ausnahmefällen nehmen wir Menschen aus den übrigen Regierungsbezirken Bayerns und anderen Bundesländern auf.

3.4. Aufnahmeverfahren

Beantragung der Aufnahme durch gesetzlichen Betreuer, Eltern oder den Betroffenen selbst. è Beratungsgespräch mit Bereichsleitung und Gruppenleitung ( Informationsaustausch, Abklärung gegebener Umstände etc.) è eventuell ein- bis zweiwöchiges Probewohnen è Entscheidung über Aufnahme è Antragstellung beim Kostenträger durch Bereichsleitung und gesetzlichen Betreuer è Aufnahme, wenn die Kostenübernahme vorliegt.

4.1. Wohnstätten für Besucher der Werkstatt für behinderte Menschen ( WfbM)

In unseren Wohnstätten leben vorwiegend Menschen mit geistiger bzw. mehrfacher Behinderung, die einer geregelten Arbeit nachgehen (WfbM oder erster Arbeitsmarkt), aber auch Klienten in Teilzeitbeschäftigung oder solche, die aus Krankheits- bzw. Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.

Die Wohn- und Unterstützungsangebote für diese Menschen müssen so flexibel gestaltet sein, dass sie der prozeßhaften Entfaltung menschlicher Lebensformen in jeder Lebensphase gerecht werden.

4.2. Tagesstrukturierende Maßnahmen

Mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben aus Alters- bzw. Krankheitsgründen orientiert sich das Angebot der Lebenshilfe bei der Pflege, Förderung, Begleitung und Assistenz der Menschen mit Behinderung an deren individuellen Betreuungsbedarf.

Das Angebot tagesstrukturierender Maßnahmen ermöglicht es den alten Menschen mit Behinderung ihre bisherigen sozialen und sonstigen Aktivitäten beizubehalten; ihr vertrautes Wohnumfeld bleibt erhalten.

Nutzer dieser Maßnahmen sind Erwachsene mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Be-hinderung, die bereits in einer unserer Wohnstätten oder in ambulant betreuten Wohnformen in unserer Trägerschaft leben.

4.3. Wohntraining

Menschen mit Behinderung, die etwas selbständiger leben wollen bzw. können, bieten wir Wohntraining als Vorbereitung auf das Leben in einer eigenen Wohnung an.

Im Wohntraining werden alle Lebensbereiche geschult, um eine eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung zu ermöglichen.

4.4. Urlaubs- und Verhinderungspflege

Zur Entlastung der Familien (z. B. bei Urlaub), bei Krankheit / Kuraufenthalt der Pflegeperson oder einfach um unsere Einrichtungen kennen zu lernen, bieten wir die Möglichkeit, im Rahmen der Urlaubs- und Verhinderungspflege für eine begrenzte Zeit (max. 4 Wochen, in begründeten Ausnahmefällen auch länger) in unseren Wohnstätten zu leben.

Dieses Angebot steht nicht immer und nicht in allen Einrichtungen zur Verfügung; Einzelheiten müssen bei der Bereichsleitung oder den jeweiligen Gruppenleitungen erfragt werden.

4.5. Unsere Einrichtungen

Die Lebenshilfe MSP bietet in vier Einrichtungen verschiedene Wohnmöglichkeiten, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Klienten orientieren.

4.5.1. Wohnstätte Gartenstraße 55, Gemünden

Diese Einrichtung besteht seit 1987 und bietet 26 Menschen mit geistiger Behinderung Wohnmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Die Plätze verteilen sich auf 3 Wohngruppen mit je 9 Bewohnerinnen und Bewohnern.

In diesem Haus werden für Klienten, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und für teilzeitbeschäftigte Bewohner tagesstrukturierende Maßnahmen angeboten.

4.5.2. Wohnstätte Grautalstraße 20, Gemünden

Diese Wohnstätte wurde speziell für Menschen konzipiert, die etwas selbständiger leben können.

Nur in dieser Einrichtung bieten wir aktuell die Möglichkeit zum Wohntraining.

Die Einrichtung wurde 2001 eröffnet und verfügt ausschließlich in Einzelzimmern über 10 Plätze in zwei Wohngruppen mit je 5 Bewohnern.

4.5.3. Wohnstätte Steinbach

Unsere älteste Wohnstätte wurde 1976 eröffnet und 1997 / 98 komplett um- und ausgebaut.

Hier entstand ein Haus, das besonders auf die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen zugeschnitten ist.

In Lohr – Steinbach stehen 12 Plätze für WfbM- Besucher zur Verfügung.

In der integrierten Seniorentagesstätte erhalten 7 Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, tagesstrukturierende Maßnahmen; teilzeitbeschäftigte Bewohner werden ebenfalls zeitweise tagsüber betreut.

4.5.4. Wohnstätte Marktheidenfeld

Ebenfalls 2001 wurde die Wohnstätte Marktheidenfeld eröffnet, so dass im Einzugsbereich der WfbM Marktheidenfeld Wohnmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Die Einrichtung gliedert sich in 2 Wohngruppen mit je 8 Plätzen; die Betreuung teilzeitbeschäftigter Bewohner ist möglich.

4.6. Ambulant unterstütztes Wohnen

Diese Wohnform ist ein Angebot für Menschen mit Behinderung, bei denen der Wunsch nach größtmöglicher Selbständigkeit in ihrer Lebensgestaltung besteht.

Bei der Verwirklichung dieses Ziels bietet die Lebenshilfe Unterstützung, Beratung und Begleitung der Klienten in ihrer eigenen Wohnung durch Fachpersonal an.

5.1. Grundsätze

5.1.1. Bedürfnisorientierung

Wir orientieren uns bei unserer täglichen Arbeit an den individuellen Bedürfnissen unserer Bewohner.

Dazu gehören:

  • physiologisches Bedürfnis nach Nahrung und Sexualität
  • Bedürfnis nach Geborgenheit, Vertrautheit, Schutz vor Gefahren
  • Bedürfnis nach Zugehörigkeit, Liebe, Kontakt, Kommunikation und Interaktion
  • Bedürfnis nach Selbstachtung, Anerkennung, Selbstvertrauen und Unabhängigkeit
  • Bedürfnis nach Selbstverwirklichung, Aneignung und Weiterentwicklung, Ausdruck von Fähigkeiten und Fertigkeiten

5.1.2. Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung

Die Bewohner in unseren Wohnstätten werden entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten in Entscheidungsprozesse, Abläufe und Gestaltungsmöglichkeiten des täglichen Lebens miteinbezogen.

Da vielen Bewohnern diese Prozesse in ihrem Leben bisher meist abgenommen und von anderen Personen erfüllt wurden, geben wir ihnen nun die Chance, ihre Bedürfnisse und Aufgaben selbst wahrzunehmen und zu lernen, diese selbstbestimmt und in individueller Freiheit zu organisieren. Durch individuell gestaltete Unterstützung, Anleitung, Begleitung und Hilfestellung ermöglichen wir den Bewohnern Eigenverantwortung zu lernen.

Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Bedürfnisse, Wünsche, Vorstellungen und Ideen unserer Klienten zu erspüren bzw. diese gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, und ihnen dabei zu helfen, diese in die Tat umzusetzen und zu verwirklichen.

5.1.3. Partnerschaftliches Miteinander

Im Umgang mit den Klienten legen wir großen Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander. Dazu gehört eine respektvolle Wertschätzung jedes einzelnen Menschen, eine Bestätigung seiner Persönlichkeit und Eigenständigkeit und der Verzicht auf Bevormundung.

Durch einen freundlichen Umgangston, ein authentisches Verhalten und ein professionelles Maß an Nähe und Distanz, ermöglichen wir den Bewohnern ihre Anliegen, Möglichkeiten und Chancen auszudrücken.

In familiär gestalteter Atmosphäre stehen wir den Bewohnern als Begleiter und Assistenten zur Seite, die sowohl fordern als auch fördern.

5.2. Ziele

5.2.1. Integration

Integration bei Menschen mit Behinderung, meint zum einen, die Eingliederung im unmittelbaren sozialen Umfeld, also in die Wohn- und Lebensgemeinschaft, somit die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

Ziel unserer täglichen Arbeit ist es, Ideen, Vorstellungen und Bedürfnisse der einzelnen Bewohner, herauszufinden und mit denen ihrer Mitbewohner in Einklang zu bringen, in einem Maße, in dem sich Rücksicht, Toleranz und Gemeinschaft, aber auch Individualität und Eigenständigkeit die Waage halten.

Integration meint aber auch, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Zusammenführung von Menschen mit und ohne Behinderung sowie Kontakte zum sozialen Umfeld.

Menschen mit Behinderung rufen durch ihre Andersartigkeit immer noch Unsicherheiten, Ver-schlossenheit und Ängste bei nichtbehinderten Menschen hervor.

Durch aktive Teilnahme und Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen (Konzert, Theater, Ausstellungen usw.), der Organisation und Vermittlung von Begegnungsmöglichkeiten (Feste, Tag der offenen Tür, Offener Treff) versuchen wir das Verständnis zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu verbessern. Unsere Bewohner sollen ihren Platz in der Gesellschaft finden können.

5.2.2. Normalisierung

Grundgedanke der Normalisierung ist, dass die von uns betreuten Menschen mit Behinderung, ein Leben führen können, das dem nichtbehinderter Menschen so ähnlich wir möglich ist.

Also ein Leben, dass in allen Alltags- und Lebensbereichen, wie z.B. Wohnen, Arbeit, Freizeit, Partnerschaft, Lebensstandard, Ansehen und Respekt in der Gesellschaft dem nicht behinderter Menschen gleicht.

5.2.3. Lebenslanges Wohnen

Menschen mit Behinderung sollen in unseren Wohnstätten ein dauerhaftes Zuhause finden.

Dies heißt für uns, dass sie auch bei veränderten persönlichen Bedingungen (Alter, schlechterer Gesundheitszustand) so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können (Angebot: tagesstrukturierende Maßnahmen).

Dennoch kann u.U. (zunehmende Gebrechlichkeit, sehr hoher Pflegebedarf etc.) ein Umzug in eine besser geeignete Einrichtung notwendig sein.

5.2.5. Selbständigkeit

Wie selbständig ein Mensch ist, hängt auch davon ab, wie viel Selbstständigkeit ihm seine Umwelt zugesteht.

Es ist deshalb von großer Bedeutung, den Menschen mit Behinderung in jeder Lebens- und Alltagssituation das individuell richtige Maß an Hilfe, Unterstützung, Begleitung und Assistenz zu gewähren, um die Selbständigkeit jedes Einzelnen soweit als möglich auszuschöpfen, zu fördern und zu entwickeln, soweit dies von den Klienten gewünscht wird

6.1. Auftragserfüllung bzw. Leistungen

Um den von den Kostenträgern und unseren Klienten gestellten Anforderungen gerecht zu werden, ist das Vorhandensein pädagogisch und pflegerisch geschulten Personals in ausreichender Anzahl grundsätzliche Voraussetzung.

Wir schaffen in unseren Einrichtungen eine Atmosphäre des Wohlfühlens- dies ist eine Grundlage für leistungsstarke und motivierte Zusammenarbeit.

6.1.1. Betreuungsprinzipien

Die in Punkt 5 beschriebenen Grundsätze und Ziele unserer Arbeit bieten Orientierung für die Art und Weise des Umgangs mit den uns anvertrauten Menschen.

Jeder – auch der Mensch mit Behinderung – hat seine eigene Vorstellung dessen, was ihm gut tut. Auch wenn dies nicht immer allgemeinen gesellschaftlichen Normen entspricht, sollten Möglich-keiten geschaffen werden, die Grenzen des Wohlbefindens nicht unnötig einzuschränken.

Die Entdeckung der eigenen Wünsche ist der erste Schritt, um zu einem erfüllten Leben zu finden. Der Weg eines jeden Einzelnen dahin wird von Assistenten begleitet, die unterstützend und beratend dann zur Seite stehen, wenn es erforderlich ist.

Wir bieten Assistenz bei der Herstellung bzw. Pflege von Außenkontakten durch Gespräche, Teilnahme an Festen und Feiern oder anderen öffentlichen Veranstaltungen.

Die Aufrechterhaltung von Kontakten zu Familienangehörigen und Freunden wird gefördert und unterstützt.

Selbstbestimmung im Wohnbereich bedeutet, dass das eigene Zimmer nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Bewohners gestaltet werden kann.

Für Ordnung und Sauberkeit ist der Bewohner selbst verantwortlich; Hilfe, Unterstützung und Assistenz wird dann gewährt, wenn es erforderlich ist und gewünscht wird.

Selbstbestimmtes Leben setzt auch die Verrichtung alltäglicher Aufgaben voraus, die das Zusammenleben in der Gemeinschaft erst ermöglichen.

Eingebunden in die Tagesstruktur hat jeder Einzelne entsprechend seiner Fähigkeiten bestimmte Aufgaben zu erledigen, die ihn mit Stolz und Freude erfüllen und dazu anregen können, noch mehr zu lernen.

Turnusmäßig wiederkehrende Termine werden in Absprache mit den Bewohnern festgehalten, geben einen festen Rahmen, an dem man sich orientieren kann.

Regelmäßige Körperpflege sollte selbstverständlich sein und so weit wie möglich selbständig durchgeführt werden. Wenn nötig, gewähren wir Hilfe und Assistenz. Dusch- und Badepläne dienen zur zeitlichen Orientierung.

6.1.2. Qualitätssicherung

Um geleistete Arbeit für uns, die Kostenträger sowie die Heimaufsichtsbehörde nachprüfbar zu machen, werden Förder- und Begleitpläne erstellt, Dokumentationslisten, Gesprächs- und Verlaufsprotokolle geführt. Regelmäßige Dienstbesprechungen und die Teilnahme an Fortbil-dungsmaßnahmen sind selbstverständlich und dienen der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsqualität.

6.2. Arbeitsformen

6.2.1. Einzelarbeit

Die Förder- und Begleitplanung, welche in Zusammenarbeit mit dem Klienten und dessen gesetzlichen Betreuer erstellt wird, bildet die Grundlage der Arbeit mit dem Einzelnen.

Ausgehend von der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Klienten werden gemeinsam Ziele formuliert, die der Förderung und Entwicklung dienen.

Innerhalb eines festgesetzten, überschaubaren Zeitraums wird mit gezielten Aktivitäten verstärkt am Erreichen dieser Ziele gearbeitet. Verlauf und Ergebnis dieser Aktivitäten werden dokumentiert und schriftlich festgehalten.

Für jeden Bewohner steht eine Bezugsperson zur Verfügung, die sich verstärkt um die Belange dieses Klienten kümmert; für Eltern und gesetzliche Betreuer ist diese/r Mitarbeiter/in der bevorzugte Ansprechpartner.

Gruppenarbeit

Gemeinsame Aktivitäten stärken das „Wir-Gefühl“ oder lassen es überhaupt erst entstehen. Die Gruppe bietet die Möglichkeit zur Entwicklung sozialer Kompetenzen.

Nicht jeder Mensch kann aber am Gruppengeschehen in gleicher Weise Gefallen finden.

Das Prinzip der Selbstbestimmung führt auch hier dazu, dass der Einzelne die Freiheit hat, sich nicht an Aktivitäten zu beteiligen.

6.2.2. Freizeitgestaltung/ Urlaub

Die Gestaltung von freier Zeit und Urlaubsreisen orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Klienten. Vorschläge für Projekte, Ausflüge, Veranstaltungen, Begegnungsaufenthalte und andere Unternehmungen werden gesammelt und angeregt. Beschlüsse werden in demokratischer Abstimmung gefasst.
Selbstverständlich steht es den Bewohnern frei, an diesen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen oder nicht.

6.2.3. Bildungsarbeit

Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben setzt ein gewisses Maß an Bildung und Wissen voraus.

Kulturelle Angebote wie Theater- und Musikveranstaltungen, Museumsbesuche oder Exkursionen in öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsbetriebe sind Teil der Förderung kultureller Interessen.

Innerhalb unserer Einrichtungen bieten wir Sing-, Mal-, Bastel-, Musik- oder Vorleserunden an.

Oft werden dabei erst versteckte Fähigkeiten entdeckt.

6.2.4. Teamarbeit

Um gemeinsame Ziele zu erreichen, ist gemeinschaftliches Handeln notwendig. Voraussetzung hierfür ist, dass der / die einzelne Mitarbeiter/in über alle relevanten Vorgänge und Sachverhalte informiert ist.

Im Diensttagebuch werden alle wichtigen Vorkommnisse notiert und weitergegeben.

Einmal wöchentlich finden Dienstsprechungen in der jeweiligen Einrichtung statt.

Jeder Mitarbeiter hat hier die Möglichkeit, Informationen weiterzugeben, Probleme anzusprechen und an deren Lösung mitzuwirken. Entscheidungen werden – soweit möglich – demokratisch getroffen, wobei jeder Einzelne gleichberechtigt ist und volle Wertschätzung erfährt. Auf Grund dieser Tatsache besitzt jede/r Mitarbeiter/in die volle Verantwortlichkeit für alle dienstlichen Handlungen.

Die Gruppenleitungen der einzelnen Einrichtungen und die Bereichsleitung treffen einmal im Monat zusammen, um übergeordnete Probleme und Entscheidungen zu besprechen bzw. einheitliche Handlungs- und Verfahrensweisen festzulegen.

Informationen aus den Gruppenleiterversammlungen werden in den Dienstbesprechungen an alle Mitarbeiter/innen weitergegeben.

6.2.5. Dokumentationssystem

Unser Dokumentationssystem ist die Grundlage der inneren Selbstkontrolle und Reflexion für uns; gleichzeitig dient es als Nachweis unserer geleisteten Arbeit und ist für Prüfungen und Kontrollen durch die beteiligten Kostenträger und die Heimaufsichtsbehörde jederzeit einsehbar.

Wesentliche und wichtige Teile des Dokumentationssystems sind:

  • Im Diensttagebuch werden alle Informationen, die den normalen Tagesablauf betreffen, täglich festgehalten.
  • In der medizinisch – pflegerischen Dokumentation werden alle erbrachten Leistungen (Arztbesuche, Medikamentengabe, Ausführen ärztlich verordneter Pflegemaßnahmen) festgehalten.
  • Die pädagogische Dokumentation erfasst alle täglich durchgeführten Aktivitäten mit Einzelnen oder der Gruppe sowie die Umsetzung der in der Begleitplanung vereinbarten Zielsetzungen. Diese werden in regelmäßig erstellten Entwicklungsberichten überprüft.
  • Über dienstliche Besprechungen mit Eltern- und gesetzlichen Betreuern, Ärzten oder Therapeuten oder sonstigen beteiligten Stellen werden Protokolle geführt.
  • Die Verwendung der uns treuhändlerisch überlassenen Taschengelder wird schriftlich festgehalten; mit entsprechenden Nachweisen belegt und regelmäßig mit den gesetzlichen Betreuern abgerechnet.

6.2.6. Kommunikationsebene

Innerhalb des gesamten Teams ist jede/r Mitarbeiter/in gleichberechtigt und erfährt volle Wertschätzung. Dementsprechend verläuft die Kommunikation auf partnerschaftlicher Ebene.

Gespräche mit Eltern bzw. gesetzlichen Betreuern sind erwünscht und werden offen für Anregungen und Vorschläge geführt, um gemeinsam bestmögliche Lösungen für Probleme zu finden.

Respekt und Einfühlsamkeit bestimmen die Art und Weise des Umgangs mit den Klienten. Im Vordergrund steht die Akzeptanz ihrer individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten.

Der besonderen Entwicklungssituation entsprechend findet die Kommunikation mit den behinderten Menschen auf einer Ebene statt, die sie verstehen und nachvollziehen können.

7.1. Anforderungen an die Mitarbeiter, Qualifikationen

Die Arbeit in unseren Wohnstätten umfasst ein umfangreiches Aufgabengebiet in sämtlichen Lebensbereichen.

Die Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung verlangt von allen Beteiligten Fach- und Führungskompetenz in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Engagement, Zuverlässigkeit und Flexibilität jedes Einzelnen gewährleisten eine hohe Arbeitsqualität. Grundvoraussetzungen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Bewohner gerecht zu werden, sind eine akzeptierende Einstellung, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit. Die Identifikation mit unserem Leitbild ist Arbeitsgrundlage für jede/n Mitarbeiter/in.

Die Betreuung und Förderung der Menschen mit Behinderung wird durch erfahrenes, fachlich qualifiziertes Personal / (vorwiegend Heilerziehungspfleger / innen und Erzieher / innen) geleistet.

Ergänzend werden Mitarbeiter anderer Berufsgruppen sowie Praktikanten und Zivildienstleistende eingesetzt.

7.2. Voraussetzungen für qualifiziertes Arbeiten

Die regelmäßige Überarbeitung und Verbesserung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sind die Grundlagen für qualifiziertes Arbeiten in unseren Einrichtungen.

Strukturelle Voraussetzung:

  • Personelle- und materielle Rahmenbedingungen (Qualifikation der Mitarbeiter, behinderten- und seniorengerechte Räumlichkeiten, ausreichende Finanzmittel)
  • unsere Konzeption und unser Leitbild
  • Möglichkeit und Bereitschaft zur Fortbildung der Mitarbeiter / Erfahrungsaustausch
  • Zusammenarbeit mit dem Kostenträger
  • Beachtung aller relevanten Gesetze und Auflagen
  • Zusammenarbeit mit allen beteiligten Institutionen, Ämtern und Behörden
  • Zusammenarbeit mit übergeordneten Institutionen (UAK Wohnen, BAK, ARGE Unterfranken, Lebenshilfe Landesverband, Bundesvereinigung Lebenshilfe)

Prozessbedingungen:

  • Führen eines einheitlichen Dokumentationssystems, in dem alle relevanten medizinischen Daten und pädagogischen Maßnahmeleistungen erfasst werden (u.a. individuelle Hilfeplanung, Fortschreibung, Entwicklungsberichte)
  • Zusammenarbeit mit allen am Prozess Beteiligten (zweiter Lebensbereich, gesetzliche Betreuer, Angehörige, Therapeuten, Ärzte, Fachdienste u.a.)

Ergebnissicherung

  • Reflexion / Überprüfung von Zielen und Handlungsrichtlinien in regelmäßigen Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen, Gruppenleitertagungen und Mitarbeitergesprächen

7.3. Stellenbeschreibungen

Für alle Mitarbeiter gibt es Stellenbeschreibungen, die sich auf das Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Wohnheime und Wohngruppen beziehen.

Die Beschreibung differenzierter Aufgabenbereiche entsprechend dem Tätigkeitsfeld, bezeichnet den Arbeitsauftrag des jeweiligen Mitarbeiters. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass jede/r Mitarbeiterin seine / ihre Aufgaben kennt und sich verpflichtet fühlt, diese zu erfüllen.

8.1. Werkstätte für behinderte Menschen / Tagesförderstätte

Um dem Gesamtwohl unserer Bewohner Rechnung zu tragen, ist es unerlässlich, auch ihren zweiten Lebensbereich in unsere tägliche Arbeit mit einzubeziehen. Der kontinuierliche Austausch mit der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und der Tagesförderstätte ist für eine effektive Zusammenarbeit notwendig. Gemeinsame Absprachen und gegenseitige Informationen prägen das Bild partnerschaftlichen Zusammenwirkens.

In Kooperation mit der Werkstatt für behinderte Menschen können nach individuellen Absprachen flexible Regelungen angeboten werden (Teilzeitbeschäftigung, Arbeit unter geringen Leistungsan-forderungen).

8.2. Eltern, Angehörige und gesetzliche Vertreter

Menschen mit Behinderung haben häufig eine besonders enge Beziehung zu ihren Eltern und Angehörigen und stehen in der Regel auch unter gesetzlicher Betreuung. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit diesen Bezugspersonen trägt maßgeblich zum Wohlergehen unserer Bewohner bei. Sie hat in unserer Arbeit einen hohen Stellenwert. Im respektvollen Umgang mit Angehörigen und gesetzlichen Vertretern sowie deren Beteiligung an allen wichtigen Entscheidungen, wird die Basis für ein partnerschaftliches Miteinander gelegt. Akzeptanz und die Berücksichtigung von Anregungen und Wünschen, soweit sie nicht den Interessen der Menschen mit Behinderung widersprechen, sind ein Grundpfeiler unserer Zusammenarbeit.

Als Ansprechpartner für alle Belange unserer Bewohner nutzen wir den Erfahrungsreichtum von Angehörigen und beziehen diesen in unsere Arbeit mit ein. Insbesondere die Mitarbeit an der Begleitplanung unterstützt den Prozess gemeinsamer Zielorientierung. Dies unterstreichen bedarfsorientierte Gespräche und regelmäßige Treffen (ein bis zweimal jährlich) sowie Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen (Sommerfeste, Elternausflüge, Weihnachtsfeiern).

8.3. Kostenträger

Die Zusammenarbeit mit dem Kostenträger ist von Sachlichkeit und Freundlichkeit bestimmt. Termingerechte und zuverlässige Zuarbeit untermauern einen reibungslosen Ablauf. Die objektive Darstellung der Leistungsfähigkeit unserer Wohneinrichtungen bildet die Basis für die Verhandlungen mit dem Kostenträger.

8.4. Ämter und Behörden

Die Qualität unserer Arbeit spiegelt sich unter anderem in einer professionell- routinierten Verwaltungstätigkeit wider. Eine enge Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden (Gesundheits-amt, Amtsgericht, Betreuungsstelle, Versorgungsamt, Krankenkasse, Heimaufsicht, u.a.) ist unerlässlich. Mit dem Anspruch, stets die Privatsphäre der Menschen mit Behinderung zu wahren, beachten wir die Grundsätze des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtes. Neuen Anforderungen begegnen wir offen und flexibel.

8.5. Ärzte, Therapeuten, Fachdienste

Unser Ziel ist es, dem Menschen mit Behinderung in seinem Lebensraum alle notwendige Unterstützung zu geben, damit er seine individuellen Fähigkeiten erhalten, entfalten und weiterentwickeln kann.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Kooperation mit Ärzten, Therapeuten und Fachdiensten. Feste Regeln der Zusammenarbeit und gemeinsame Vereinbarungen unterstützen das Erreichen der gemeinsamen Zielvorstellung.

Wir sind bestrebt, alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen (Kranken-gymnastik, Ergotherapie, Sozialpädagogischer Dienst, medizinische- und pädagogische Beratungsstellen, Krankenhäuser, Institutionen sozialpsychiatrischer Versorgung u.a.).

Da unsere Bewohner gesundheitliche Veränderungen und Einschränkungen der eigenen Leistungsfähigkeit nicht immer adäquat wahrnehmen und äußern können, wird der Gesundheitszustand der Menschen mit Behinderung sorgfältig beobachtet und dokumentiert. Gemeinsam mit dem Arzt des Vertrauens (freie Arztwahl) werden therapeutische und medikamentöse Maßnahmen unterstützt und überwacht.

Dem intensiven Austausch zwischen Betreuungspersonal und Ärzten, Therapeuten sowie Fachdiensten messen wir eine überaus große Bedeutung zu. Deshalb werden sie an Unterstützungs- und Fördermaßnahmen (z. B. individuelle Hilfeplanung) beteiligt.

8.6. Betriebsrat

Gesetzliche Regelungen und Vorgaben (z. B. Arbeitszeitgesetz) stehen nicht immer im Einklang mit den Interessen und Bedürfnissen unserer Klienten.

Um die Zufriedenheit aller zu erlangen, nutzen wir die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, um Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bewohnerinteressen gut aufeinander abzustimmen.

Unseren Bewohnern stehen verschiedene Gremien zur Verfügung, in welchen sie ihre Interessen vertreten und an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes mitwirken können.

9.1. Heimbeirat

Die Bewohner haben die Möglichkeit den Gesamtheimbeirat für alle Wohnstätten entsprechend den Regelungen der Heimmitwirkungsverordnung zu wählen.

Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Klienten gegenüber der Bereichsleitung und dem Träger und nimmt an allen Entscheidungsprozessen aktiv teil.

9.2. Hausversammlung

In regelmäßigen Abständen finden in den Einrichtungen Hausversammlungen statt.

Ziel und Zweck dieser Veranstaltung ist die Mitwirkung der Klienten bei allen sie betreffenden Angelegenheiten, der Austausch der Bewohner untereinander, Konflikte anzusprechen, Wünsche zu äußern, Planung von Freizeitangeboten, usw.

Die Teilnahme ist freiwillig.

Aufgabe des Betreuungspersonals ist es, den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und gemeinsam mit den Klienten Sichtweise, Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen zu ergründen, zu erfüllen bzw. umzusetzen und Anregungen zu geben.

9.3. Gruppengespräche

In der Gruppe entwickeln sich soziale Verhaltensweisen, z.B. Rücksichtnahme, Konfliktlösung, Regeln für das Zusammenleben, Beziehungen eingehen, Entscheidungen treffen. Um diese Prozesse zu entwickeln, zu unterstützen und zu festigen finden regelmäßig Gruppengespräche in den Wohngruppen statt.

10. Öffentlichkeitsarbeit

Zur Erreichung der in Punkt 5.2. formulierten Ziele, Integration und Normalisierung, ist eine gezielte und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit nötig. Durch regelmäßige Veröffentlichungen in der örtlichen Presse, durch Sommerfeste und Tage der offenen Tür, soll das Interesse an unseren Einrichtungen geweckt und im direkten Kontakt bestehende Unsicherheiten, Ängste und Vorurteile abgebaut werden.

11. Schlusswort

Diese Konzeption wurde von den Gruppenleitungen und der Bereichsleitung entworfen: Der geschäftsführende Vorstand, der Heimbeirat und alle Mitarbeiter / innen hatten Gelegenheit an diesem Entwurf Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen, sodass letztlich ein Konsens hergestellt wurde.

Die Konzeption ist in regelmäßigen Abstand zu überprüfen und gegebenenfalls den veränderten Bedingungen anzupassen.