Einzelintegration (EI) im Kindergarten

Sie suchen eine Einzelintegration (EI) im Kindergarten?

Sie sind Eltern eines Kindes mit Behinderung, Kindergartenleiter*in, zuständig für kommunale Kindergärten oder Vorsitzende*r eines Trägervereins und setzen sich zum ersten Mal mit dem Thema „Einzelintegration“ auseinander?
Dann sind Sie richtig bei uns!

Einzelintegration

  • bedeutet, dass eine Fachkraft (z.B. ein*e Heilpädagog*in) für eine bestimmte Stundenanzahl in die Regeleinrichtung kommt, um das beeinträchtigte Kind speziell zu fördern.
  • soll gemeinsam mit der Kindergartengruppe und den Erzieher*innen vor Ort die Integration des Kindes fördern und verbessern.
  • geht schrittweise vor und zielt bei Erfolg auf einen langsamen Rückzug der Begleitung, bis das Kind selbständig und ohne Hilfe den Gruppenalltag bewältigen und mit seinen Schwächen adäquat umgehen kann.

Pädagogische Grundlage

Unter Integration in Kindertageseinrichtungen wird grundsätzlich das Zusammenleben unterschiedlichster Kinder verstanden, d.h. ohne Ansehen von Geschlecht und Nationalität und ohne Ansehen irgendwelcher stigmatisierender Leistungsprinzipien oder anderer aus den Normen fallender Schwierigkeiten und Fähigkeiten. Dadurch werden die Kinder in ihrer Persönlichkeit akzeptiert und gefördert. Sie können in einer Atmosphäre der Offenheit und im gemeinsam gestalteten Alltag individuelle Erfahrungen sammeln, sich entwickeln und aneinander wachsen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir koordinieren die Einzelintegration, vermitteln und beschäftigen für Sie die passende Fachkraft.

Wer sind unsere Mitarbeiter*innen?

Hauptamtliche Dipl. Sozialpädagog*innen (FH) vermitteln Schulbegleiter*innen, pflegen die Kontakte mit den Schulen, mit den Familien und den Schulbegleiter*innen. Wir behalten die Antragsstellung sowie die Bescheide im Auge und nehmen im Bedarfsfall Kontakt zum Kostenträger auf.
Die Schulbegleiter*innen sind ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (Freie Mitarbeiter*innen) mit unterschiedlichsten Qualifikationen und Kompetenzen!
Die Mitarbeiter*innen des Mobilen Dienstes  sind mit ihrem Arbeitsgebiet vertraut und haben zum größten Teil auch entsprechende berufliche Erfahrung gesammelt.
Die Schulbegleitung übernehmen z.B. angehende oder ausgebildete Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen, Kinderkrankenschwestern, Heilerziehungspfleger*innen, Sonderpädagog*innen, Heilpädagog*innen, Pflegekräfte, Helfer*innen, Praktikant*innen usw.

Das kostet doch sicher viel Geld?

Für Sie nicht!

Rechtliche Grundlage ist die Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX, §§ 1-3 der Eingliederungshilfeverordnung bzw. nach § 35a SGB VIII.
Kostenträger sind – abhängig von der Art der Beeinträchtigung – der Bezirk Unterfranken als überörtlicher Sozialhilfeträger bzw. das Jugendamt Main-Spessart.

Was sollten Sie noch wissen?

  • Wir kümmern uns zur Zeit um eine Einzelintegration.
  • Wir suchen immer ehrenamtliche HelferInnen, die sich bei uns als Freie Mitarbeiter*innen engagieren.
  • InteressentInnen können sich mit dem Bewerbungsbogen Freie Mitarbeiter*innen bei uns melden.
  • Wir beraten Sie gerne und unverbindlich über unsere Angebote und Ihre Möglichkeiten..
  • Wir klären für Sie die Finanzierung.
Sind Sie interessiert? - Haben Sie Fragen?

Rufen Sie bei uns an, schicken Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie ganz einfach bei uns vorbei!