Beratungseinsätze im Rahmen der Pflegeversicherung nach § 37 SGB

Beratungseinsätze im Rahmen der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI:

Pflegebedürftige, die das monatliche Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, sich von einer Pflegefachkraft bezüglich ihrer individuellen Pflegesituation in ihrem häuslichen Umfeld beraten zu lassen.

Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist dies halbjährlich erforderlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Personen mit dem Pflegegrad 1 können bei Bedarf freiwillig einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen.

Die Offenen Hilfen führen seit 1995 Beratungsbesuche durch und stehen für die betroffenen Familien als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wir erbringen pro Jahr bei über 300 Familien mehr als 750 Hausbesuche im gesamten Landkreis Main-Spessart.

Dabei haben die Familien die Möglichkeit, ihre Anliegen, Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Pflege anzusprechen. Die Organisation der Besuche übernimmt unser Dienst als Service für Sie, so dass die Beratungseinsätze jeweils fristgerecht bei Ihrer Pflegekasse nachgewiesen werden können.

Die Pflegekassen zahlen hierfür gesetzlich geregelte Pauschalen an die Offenen Hilfen – für die Familien fallen also keine Kosten an.