Selbständig leben

Ambulant Unterstütztes Wohnen (AUW)

Selbständig leben
den Alltag meistern
Kontakte haben
Zukunft planen …

… aber trotzdem nicht auf sich alleine gestellt sein

Kontakt

Miriam Thoma, Leitung AUW
Brückenstr. 2, 97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391 – 9196393
auw@lebenshilfe-msp.de

Christoph Mill, Bereichsleitung Wohnen
Gartenstraße 55, 97737 Gemünden
Tel.: 09351 – 6039 416
c.mill@lebenshilfe-msp.de

Für wen kommt AUW in Frage?
Für erwachsene Menschen mit überwiegend geistiger Behinderung, die möglichst selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung alleine, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft leben möchten und dabei Unterstützung benötigen.

Arten der Hilfestellung
Unsere Unterstützungsleistung geschieht in Form von Beratung, Begleitung und Assistenz in folgenden Lebensbereichen:

  • Wohnen: Hilfe bei Einrichtung und Ausstattung, Wohnungshygiene (Anleitung, Erinnerung, Hilfestellung), etc.
  • Selbstversorgung: z. B. Körperpflege und Hygiene (Anleitung, Erinnerung, Hilfestellung), Ernährung
  • Lebensführung: z. B. Umgang mit Lebensmitteln, Kochen, Wäschepflege
  • Finanzen und Behörden: Umgang mit Geld, Schriftverkehr, Behördengänge etc.
  • Gesundheit: Arztbesuche, therapieunterstützende Maßnahmen, gesunde Lebensweise, etc.
  • Psyche: Krisenintervention, Umgang mit Anforderungen und Problemen, Schaffen tragfähiger Beziehungen usw.
  • Soziale Beziehungen: Pflege von Kontakten zu Angehörigen, Freunden, Nachbarn, Arbeitgeber, usw.
  • Arbeit: Kontakt zum Arbeitgeber usw.
  • Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: z. B. Freizeitgestaltung, Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Umgang mit Medien

Unterstützungsangebote
Derzeit bietet die Lebenshilfe Main-Spessart e. V. Unterstützung im ambulanten Wohnen in drei Leistungstypen an:

Für Einzel- oder Paarwohnen, bzw. Wohngemeinschaften bis 4 Personen:
a) Trainingsphase AUW mit 7 Stunden direkter Unterstützung pro Woche für einen vom Leistungsträger festgelegten Zeitraum.

Leistungsberechtigte müssen mit diesem Unterstützungsumfang auskommen; sie müssen in der Lage sein, sich weitgehend selbst zu versorgen und sich bei Bedarf, in Notfallsituationen selbst helfen können.
Die Trainingsphase geht i.d.R. dem Ambulant Unterstützten Wohnen (AUW) voraus.

b) Das AUW mit einer direkten Unterstützung von 2 bis 6 Stunden pro Woche ohne zeitliche Begrenzung.

Leistungsberechtigte müssen mit dieser stundenweisen direkten Unterstützungsleistung auskommen, also in der Lage sein, sich selbst zu versorgen, sich in Notsituationen zu helfen wissen und Kommunikationsmittel nutzen können.

Für Wohngemeinschaften bis 12 Personen (nicht Einzelwohnen):

c) Das AUW 3.0 mit einer direkten Unterstützung von derzeit 10 Stunden pro Woche ohne zeitliche Begrenzung. Die Unterstützungsleistung ist auf Kontinuität, jedoch nicht auf ständige Anwesenheit des Unterstützungspersonals ausgerichtet.

Der individuelle Unterstützungsbedarf muss der Hilfebedarfsgruppe 3 nach dem „Metzler-Verfahren“ entsprechen; Leistungsberechtigte müssen nachts mit einer Rufbereitschaft auskommen können.

Wer übernimmt die Kosten?
Die Finanzierung der Unterstützung erfolgt entweder ganz oder teilweise durch den Menschen mit Behinderung selbst oder im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 113 ff. SGB IX bzw. Teilhabeleistung nach § 76 SGB IX über den zuständigen Leistungsträger.
Des Weiteren können im Einzelfall auch Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z. B.  Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) in Anspruch genommen werden. Diese sind dann gesondert zu vereinbaren.

Qualifikation des Personals
Die Arbeit im Ambulant Unterstützten Wohnen umfasst Unterstützungsleistungen in sämtlichen Lebensbereichen. Daher wird von den Mitarbeiter*innen ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und persönlicher Lebenserfahrung vorausgesetzt: Eingesetzt werden Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen, sowie in geringem Umfang Mitarbeiter*innen anderer Berufsgruppen und ehrenamtlich tätige Personen mit entsprechenden Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung.

Organisation der Unterstützungsleistungen
Da eine stabile Beziehung die Grundlage für das Gelingen der Arbeit im AUW ist, werden die Unterstützungsleistungen von festen Bezugspersonen (in der Regel von mindestens 2 Mitarbeiter*innen) erbracht.

Die individuelle Unterstützungsleistung wird gemeinsam von dem Menschen mit Behinderung, ggf. dessen gesetzlichen Betreuer und uns vereinbart.

Wir schließen darüber einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen ab, als Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie hilft uns, uns nach Ihren Lebensvorstellungen zu richten und Ihre Selbstständigkeit und Ihr Selbstbewusstsein zu fördern.