Schulbegleitung Mobile Dienste (MD)

Sie suchen eine Schulbegleitung oder Integrationshilfe?

Sie sind Eltern eines Kindes mit einer Beeinträchtigung, Einrichtungs- oder Klassen- bzw. Gruppenleitung und setzen sich (zum ersten Mal) mit dem Thema Schulbegleitung bzw. Integrationshilfe auseinander?
Dann sind Sie richtig bei uns!

Schulbegleitung oder Integrationshilfe

  • brauchen Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung beim Besuch einer Förder- oder Regeleinrichtung auf Unterstützung angewiesen sind.
  • sollen in der Einrichtung die Teilhabe der Betreuten an der (Lern-) Gemeinschaft sicherstellen. Näheres regelt der Bescheid des jeweiligen Kostenträgers.
  • leistet Unterstützung und Hilfe, damit die Betreuten das pädagogische Angebot der besuchten Einrichtung wahrnehmen können. Die Gesamtverantwortung tragen die Lehrkräfte / das pädagogische Fachpersonal.

Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Begleitung und Orientierungshilfen in der Einrichtung.
  • Unterstützung und Beaufsichtigung.
  • Umkleidehilfen beim Sportunterricht.
  • Hilfestellung bei der Einnahme von Mahlzeiten.
  • Begleitung bei Schulfahrten, Ausflügen und Unterrichtsgängen.

Dieses sind nur einige Beispiele. Entscheidend ist die Besonderheit der Beeinträchtigung im Einzelfall.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf; wir vermitteln die passende Begleitung.

Wer sind unsere Mitarbeiter*innen?

Hauptamtliche Dipl. Sozialpädagog*innen (FH) vermitteln Durchführungskräfte, pflegen Kontakt mit Einrichtungen, Familien und Mitarbeiter*innen. Wir behalten die Antragsstellung sowie die Bescheide im Auge und nehmen im Bedarfsfall Kontakt zum Kostenträger auf. Die Schulbegleiter*innen und Integrationshelfer*innen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichsten Qualifikationen und Kompetenzen, je nach Anforderungsprofil und Bescheid des Kostenträgers! Die Mitarbeiter*innen des Mobilen Dienstes sind mit ihrem Arbeitsgebiet vertraut und haben zum größten Teil auch entsprechende berufliche Erfahrung gesammelt.

Das kostet doch sicher viel Geld?

Für Sie nicht!

Rechtliche Grundlage ist die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX bzw. das Kinder- und Jugendhilfegesetz nach § 35a SGB VIII.

Kostenträger sind – abhängig von der Art der Beeinträchtigung – der Bezirk Unterfranken als überörtlicher Sozialhilfeträger bzw. das Jugendamt Main-Spessart.

Wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab.

Was sollten Sie noch wissen?

  • Wir suchen immer haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen für Einsätze in Regel- und Fördereinrichtungen im gesamten Landkreis Main-Spessart.
  • Interessent*innen können sich telefonisch, per Mail, oder mit dem Bewerbungsbogen Freie Mitarbeiter*innen bei uns melden.
  • Wir beraten Sie gerne und unverbindlich über unsere Angebote und Ihre Möglichkeiten.
  • Wir klären für Sie die Finanzierung.

Sind Sie interessiert? – Haben Sie Fragen?

Rufen Sie bei uns an, schicken Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie ganz einfach bei uns vorbei!

Lebenshilfe Main-Spessart e.V.