Aufnahmeverfahren Heilpädagogische Tagesstätte

Das Aufnahmeverfahren läuft über den Allgemeinen sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes am Landratsamt Main-Spessart.

Interessenten wenden sich bitte an die dort zuständigen Sozialarbeiter/innen.

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein kinderpsychiatrisches Gutachten, welches die Tagesstättenförderung befürwortet.

Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer Stellungnahme der Schule, die das Kind besucht.

Finanzierung

Die Finanzierung der Tagesstättenbetreuung erfolgt im Wesentlichen nach den Richtlinien des Achten Sozialgesetzbuches (KJHG) durch das Kreisjugendamt Main-Spessart.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist zur Sicherstellung der Kostenübernahme ein Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt zu stellen.

Wir beraten Sie gerne.

Lebenshilfe Main-Spessart e.V.